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Als zertifizierter Gutachter ermittle ich den Verkehrswert Ihrer Immobilie nach den Standards des §194 Baugesetzbuch. Darüber hinaus erstelle ich Gutachten für die Beurteilung der Restnutzungsdauer von Immobilien. Grundsätzlich gilt für mich, dass die Grundstücks- und Immobilienbesichtigung unerlässlich ist, 
um ein Gutachten erstellen zu können.

 

 

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf und lassen Sie uns gemeinsam abstimmen,

ob ich Ihnen behilflich sein kann.

 

 

Jan-Philipp Kroehnert

 Gutachten
BauGB §194

Erstellung von Verkehrswert-gutachten

Jan-Philipp Kroehnert

Gutachten Finanzamt

Persönliche Besichtigung der Immobilie und Beurteilung der Restnutzungsdauer für das Finanzamt 

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